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Verkupplungsversuch bei der Steuerverwaltung

Ausgabe 03/2022

Ein Herr ruft bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern: Er habe in der Zeitschrift «Glückspost» eine Annonce platziert, da er im Alter nicht mehr allein sein möchte und deswegen eine Frau suche. Nun habe ihm tatsächlich eine Frau geschrieben – leider habe sie vergessen, eine Adresse oder Telefonnummer anzugeben. Da habe er sich gedacht, die Dame zahle doch Steuern wie jeder Mensch sonst auch. Deshalb rufe er nun bei der Steuerverwaltung an. Er nennt den Namen der Frau und bittet um die Adresse. Diesem Wunsch kann die Steuerverwaltung aus Datenschutzgründen nicht nachkommen – und es entzieht sich ihrer Kenntnis, ob der Anrufer die Frau doch noch ausfindig machen konnte oder nicht.

Illustration: Thibaut Muller

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