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Kurzmitteilungen 07 / 2023

Gleich viel Ferientage für alle

Ab dem neuen Jahr haben alle Mitarbeitenden ab dem 45. Altersjahr Anspruch auf 28 Tage Ferien.

Bisher hatten Mitarbeitende in den Gehaltsklassen 1–18 ab 50 Jahren Anspruch auf 28 Tage Ferien, während jene ab der 19. Gehaltsklasse bereits ab 45 Jahren in den Genuss dieser zusätzlichen drei Ferientage kamen. Nun wird der Ferienanspruch vereinheitlicht, und die Unterscheidung nach Gehaltsklassen entfällt. Die Personalverordnung wird entsprechend geändert. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt neu:

  • 25 Arbeitstage bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 44. Altersjahr vollendet wird,
  • 28 Arbeitstage ab Beginn des Kalenderjahrs, in dem das 45. Altersjahr vollendet wird, sowie bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird,
  • 33 Arbeitstage ab Beginn des Kalenderjahrs, in dem das 55. Altersjahr vollendet wird. 

Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Veröffentlicht am 18.12.2023

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