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Nadine Leibundgut, amtliche Fachexpertin beim Amt für Veterinärwesen

Nadine Leibundgut weiss, wenn im Kanton Bern ein Hund zugebissen hat. Ihre Expertise und die von ihr angeordneten Massnahmen sollen einen erneuten Biss verhindern.

«Morgens um 7 Uhr sitze ich bereits an meinem Arbeitsplatz und überprüfe zuerst, ob seit dem Vortag neue Meldungen zu Vorfällen mit Hunden eingegangen sind. Ärztinnen, Tierärzte und andere Stellen sind gemäss Hundegesetz verpflichtet, übermässiges Aggressionsverhalten von Hunden und Hundebisse – bei Menschen oder Tieren – mittels standardisiertem Formular zu melden. Mit dem Formular wird erfasst, wann und wo etwas passiert ist. Zudem wird der Schweregrad der Bissverletzung erfasst und der Biss lokalisiert. Mit diesen Angaben kann ich mir bereits eine erste Vorstellung des Vorfalls machen. Das Formular liefert aber keine Informationen, weshalb der Hund zugebissen hat. Hier beginnt meine Arbeit.

Wenn die beschriebene Verletzung auffällig oder der Hund von früheren Meldungen her bereits bei uns bekannt ist, gehen wir dem Fall nach. Wir stellen dem Hundehalter oder der Hundehalterin ein Formular mit der Aufforderung zur Stellungnahme zu. Neben einem detaillierten Beschrieb des Vorfalls erfragen wir auch, wie der Hund gehalten wird oder ob beispielsweise eine Hundeschule besucht worden ist. Wichtig ist auch zu erfahren, wie der Hundehalter zukünftig Vorfälle mit seinem Hund verhindern will. Einen ähnlichen Fragebogen lassen wir auch der gebissenen Person respektive dem Halter des gebissenen Tieres zukommen. Die Idee dahinter ist, dass wir ein möglichst klares Bild vom Sachverhalt erhalten und sehen, welche Massnahme nötig und verhältnismässig ist. Oft haben wir mit den Hundehalterinnen und -haltern nur schriftlichen Kontakt. Es kann aber auch vorkommen, dass ich mit ihnen telefoniere oder sie und ihren Hund vor Ort kennen lernen will. Da ich für den ganzen Kanton zuständig bin, kann es sein, dass ich einmal im Berner Oberland oder im Berner Jura unterwegs bin.

Von den jährlich rund tausend registrierten Vorfällen mit Hunden im Kanton Bern müssen wir nur in rund dreissig Fällen Einschränkungen anordnen. Der gesetzlich vorgegebene Massnahmenkatalog reicht von einer Leinen- oder Maulkorbpflicht über die Verpflichtung zu Ausbildungskursen bis hin zur Beschlagnahmung oder gar Tötung des Hundes. In den meisten Fällen reicht eine Empfehlung, in der Hoffnung, dass sich die Hundehalterin oder der Hundehalter eigenverantwortlich der Sache annimmt. Als ausgebildete Tierärztin mit Spezialisierung Verhaltensmedizin habe ich vor meiner Zeit beim Kanton Verhaltens- und Gefährlichkeitsabklärungen gemacht und als Hundetrainerin gearbeitet. Dieser Hintergrund kommt mir bei meiner Arbeit ebenso zugute wie die Tatsache, dass ich selber Hunde halte. Dank diesem Rucksack kann ich die richtigen Schlüsse aus den Gutachten von Fachpersonen ziehen. Wenn wir Massnahmen anordnen, fälle ich den Entscheid aber nicht allein, sondern im Team. Dabei gilt das Vier- oder sogar Sechs-Augen-Prinzip.

Mir gefällt, dass wir im Gegensatz zur Polizei oder Staatsanwaltschaft, die rückwirkend eine Strafe aussprechen, die Möglichkeit haben, vorbeugende Massnahmen zu ergreifen. Das Ziel des Hundegesetzes ist, dass der Hund künftig keinen Schaden mehr am Menschen oder an anderen Tieren anrichtet. Bei Anordnungen müssen wir den Spagat schaffen, künftig Bisse zu verhindern, ohne dass der Hund – in Bezug auf die Tierschutzgesetzgebung – in seinem Wohlergehen zu stark eingeschränkt wird. Hier den guten Weg zu finden, macht es spannend. Oft sind die Ansätze zwar ähnlich, doch jeder Fall ist etwas anders und muss einzeln beurteilt werden.

Im Kontakt mit den Hundehaltern braucht es ein gutes Gespür, viel Erklärung und Aufklärung. Es ist nicht böser Wille des Hundehalters oder der Hundehalterin, wenn sich Hunde auffällig verhalten oder beissen. Zum Teil ist es schlicht Unwissen, falsche Interpretation oder Vermenschlichung. Hier versuchen wir in erster Linie zu informieren und zu erklären. Wir sind überzeugt, dass sie dann die von uns angeordneten Massnahmen besser verstehen und umsetzen. Es gibt leider Hundehalterinnen und Hundehalter, bei denen es wiederholt zu Vorfällen kommt. Auch wenn es nur leichte Vorfälle sind und nichts Gravierendes passiert, darf man hier schon von einer gewissen Inkompetenz sprechen. Der Grossteil der Halterinnen und Halter ist aber kompetent. Das sieht man bereits anhand ihrer Stellungnahmen und der von ihnen beabsichtigten Massnahmen. Wir schliessen Dossiers, wenn wir sagen können: Hier kommt vom Hundehalter ein vernünftiger Vorschlag, der verhindern soll, dass der Hund wieder zubeisst. Weit über drei Viertel der Fälle sind so, nur bei den übrigen müssen wir nachfassen. 

Wichtig ist es auch, die Relationen zu sehen. Mit fast 66 000 Hunden ist der Kanton Bern hinter Zürich der Kanton mit den meisten Hunden. Wenn wir tausend registrierte Vorfälle mit Hunden pro Jahr haben, können wir davon ausgehen, dass wir einen sehr grossen Anteil an Hunden haben, die sich gut verhalten. Man muss sich auch bewusst sein, dass die Anforderungen an Hunde, was sie im Alltag dürfen beziehungsweise nicht dürfen, gestiegen sind. Dabei macht der Charakter des Hundes einen Teil aus, aber die Person hinten an der Leine ist in der Verantwortung.»

Aufgezeichnet von Lukas Reinhardt

Foto: Adrian Moser 

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