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Lohnerhöhungen für das Personal

Für das nächste Jahr stehen 2,0 Prozent der Lohnsumme für Lohnerhöhungen zur Verfügung. Alle Löhne werden um 0,5 Prozent erhöht. Damit wird ein Teil der Teuerung ausgeglichen. Zudem stehen für leistungsbezogene, individuelle Lohnerhöhungen 1,5 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung.

Gestützt auf die Beschlüsse des Grossen Rates hat der Regierungsrat die konkrete Umsetzung der Lohnmassnahmen per 1. Januar 2023 festgelegt. Das Budget 2023 sieht eine Erhöhung der Lohnsumme um 1,2 Prozent vor. Zusammen mit den Rotationsgewinnen stehen für Lohnmassnahmen beim Kantonspersonal und bei den Lehrkräften insgesamt 2,0 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung. Rotationsgewinne entstehen, wenn ältere Mitarbeitende austreten und durch jüngere Mitarbeitende mit einem tieferen Gehalt ersetzt werden. 0,5 Prozent sind für einen teilweisen Teuerungsausgleich und 1,5 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen vorgesehen.

Leistungsbezogener Lohnaufstieg

Mit dem Einsatz von 1,5 Prozent der Lohnsumme werden die zur Verfügung stehenden Mittel in erster Linie für den individuellen Gehaltsaufstieg verwendet. Die Mitarbeitenden erhalten den individuellen Gehaltsaufstieg nach ihrer Beurteilung im Mitarbeitergespräch (MAG). Die Verteilung der Gehaltsstufen erfolgt dezentral durch die Anstellungsbehörden. Das heisst, es ist Aufgabe der Amtsleitungen zu entscheiden, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie viele Gehaltsstufen erhalten. Dabei wird nebst der Leistung auch die individuelle Einstufung der Mitarbeitenden berücksichtigt. Die Mittel sollen insbesondere bei Mitarbeitenden mit Lohnrückständen und guten Beurteilungen eingesetzt werden. Mitarbeitende mit einem automatischen Gehaltsaufstieg (z.B. Richterinnen und Richter) erhalten nächstes Jahr drei zusätzliche Gehaltsstufen.

Generelle Lohnerhöhung

Für das laufende Jahr erwartet das Bundesamt für Statistik eine Jahresteuerung von 3,0 Prozent. Vor dem Hintergrund dieser im Vergleich zu den Vorjahren hohen Teuerungsprognose hat der Regierungsrat entschieden, trotz der angespannten finanziellen Lage zusätzlich zu den Mitteln für den individuellen Lohnaufstieg 0,5 Prozent der Lohnsumme für einen teilweisen Ausgleich des ansteigenden Preisniveaus einzusetzen. Damit steigen alle Löhne, auch diejenigen von Mitarbeitenden, die sich bereits im Maximum ihrer Gehaltsklasse befinden und nicht mehr vom individuellen Gehaltsaufstieg profitieren können.

Angepasste Versicherungsabzüge per 1.1.2023

Auf der ersten Lohnabrechnung im neuen Jahr werden Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer auch leicht angepasste Versicherungsabzüge vorfinden. Der Beitrag an die Nicht-Berufsunfallversicherung erhöht sich leicht von 0,339 Prozent auf 0,340 Prozent. Das sogenannte Solidaritätsprozent der Arbeitslosenversicherung (ALV) auf hohen Lohnbestandteilen läuft Ende 2022 aus. Damit entfällt im neuen Jahr der zusätzliche ALV-Arbeitnehmerabzug von 0,5 Prozent auf Lohnanteilen von über 148’200 Franken. Der Abzug für ALV-Arbeitnehmerbeiträge auf Lohnanteilen bis 148’200 Franken beträgt 2023 unverändert 1,1 Prozent.

Text: PA/KomBE

Bild: Adrian Moser

 

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