
Ausgabe 01-2021
«Mit freundlichen Grüssen»
Die immer wieder angepassten Corona-Regeln führten im vergangenen Jahr zu vielen Fragen auf dem Kantons-Portal. Über info@be.ch wurden Fragen gestellt oder Entscheide kommentiert. Ein kleiner Ausschnitt der Korrespondenz zeigt die Komplexität der Themen, mit denen die Bevölkerung des Kantons konfrontiert wurde.
Ist Alpaca-Spaziergang Outdoor-Sport?
Guten Tag
Dürfen wir unter den neuen Massnahem unsere individuellen Alpaka Spaziergänge weiterhin anbieten?
Es sind individuelle Spaziergänge, also ein Paar oder eine Familie, die alleine, ohne Guide und ohne fremde Leute, mit unseren Tieren draussen in der Natur spazieren geht.
Können wir dieses Angebot unter «Sport» draussen laufen lassen oder fällt es unter Freizeit und ist darum verboten?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Sehr geehrter Herr
Da es sich um eine Tätigkeit im Freien handelt, sind Spaziergänge in diesem beschränkten Rahmen (eine Paar oder eine Familie ohne Guide draussen in der Natur) nicht verboten. Es handelt sich nicht um eine Veranstaltung, aber auch nicht um Sport (im eigentlichen Sinn). Bei der Vermietung der Alpaka zu diesem Zweck müssen sie sich grundsätzlich an die entsprechenden Schliessungszeiten (19-6 Uhr, inkl. Sonnt- und Feiertagen) halten. «Anlagen für den Reitsport» sind in den Rechtsgrundlagen allerdings mit der Be-gründung ausgenommen, dass die Tiere auch am Sonntag bewegt werden müssen. Das dürfte auf Alpa-kas so vermutlich nicht zutreffen.
Kaninchen dürfen sich nicht treffen
Guten Tag
Als Organisator haben wir unsere Schweizermeisterschaft des Schweizerischer- Französisch-Widder-Kaninchen Klub bereits zum dritten Mal angepasst. Wir sind bestrebt, die CORONA-Richtlinien optimal zu berücksichtigen und unserer Mitglieder und Experten zu schützen.
Mit der Aussage von Bundesrat Berset, dass Kulturelle Aktivitäten in Kleingruppen möglich bleiben, zählen wir auf die Durchführung unserer Schweizermeisterschaft am Dienstag 29.12.2020. Die Schweizermeisterschaft ist der Zuchtabschluss!
Mit freundlichen Grüssen
Besten Dank für Ihre Anfrage.
Die Schweizermeisterschaft des Schweizerischer- Französisch-Widder-Kaninchen Klub ist eine Veranstaltung und Veranstaltungen sind verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis maximal 50 Personen), Beerdigungen im Familien und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen. Die Schweizermeisterschaft Ihrer Kaninchen gehört nicht zu diesen Ausnahmen.
Party im Schulhaus?
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Bundesrat sprach ganz klar aus, dass Weihnachtsfeiern mit noch bis maximal 10 Personen erlaubt ist, im Privaten Rahmen! Leider akzeptiert und respektiert unser Schweizervolk dies irgendwie überhaupt nicht.
Denn eine sehr grosse private Weihnachtsfeier sollte über die Weichnachtstage im Schulhausgebäude in N. stattfinden, weil es zuhause ja nicht gestattet ist, mit mehr als 10 Personen zu feiern! Deswegen will diese Familie ihre Weihnachtsfeier einfach so in die Schulanlage verschieben, dort sei das Feiern angeblich problemlos erlaubt mit bis zu 50 Personen zu feiern und dies auch ohne Masken etc!
Stimmt das, dürfen auf solche Arten einfach so Private Weihnachtsfeiern oder Geburtstagsfeste einfach so in Schulhäusern verlegt werden? Ich finde eine solche Taktik total daneben, und verstosse total gegen das Gesetz!
Schon jetzt ein grosses Merci für Ihre Bemühungen diesbezüglich.
Beste Grüsse
Sehr geehrter Herr
Die Schulanlagen gehören im Kanton Bern den Gemeinden. Sie haben auch das Hausrecht und können so bestimmen, wer das Schulhaus für ausserschulische Zwecke benutzt. Sie müssen sich deshalb in der von Ihnen beschriebenen Sache an die zuständige Gemeinde wenden. Am ehesten wohl an die Fachstelle Anlagen und Sport.
Mit freundlichen Grüssen
Essen für marginalisierte Menschen
Wir sind ein Verein und kümmern uns um Menschen die hauptsächlich in den Strassen leben. Alkis, Drogensüchtige, usw. Seit 25 Jahren offerieren wir ihnen jeden Montagabend gratis ein warmes Essen.
Wir sind in einem Kirchenraum wo wir in normalen Zeiten 50 Personen an den Tischen bedienen können. Jetzt sind wir jeweils max. 15 Personen. Wir sind kein Restaurant. Auch kein Take-Away. Die Bedürftigen kommen zwischen 19.30 und 21.00 Uhr. Erhalten das warme Essen und eine Tasche mit Backwaren. Die Hygiene und Abstandsregeln halten wir selbstverständlich ein.
Dürfen wir heute Abend diese Dienstleistung aufrecht halten?
Wir danken für das rasche Antworten.
Besten Dank für Ihre Anfrage und Ihr Engagement.
Die geschilderte Situation lässt sich am ehesten mit einem Take-Away Betrieb vergleichen. Gerne erteilen wir Ihnen eine Bewilligung, die Bedürftigen in Ihrem Kirchenraum an einem Montag, zwischen 19.30 und 21.00, zu verköstigen, dies unter den von Ihnen geschilderten Bedingungen: Maximal 15 Personen, Maskentragpflicht, wenn der Tisch verlassen wird, nur sitzender Konsum, Hygiene- und Abstandsregeln.
Mit freundlichen Grüssen