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Genussmittel gerät in politisch heikle Zone

Ausgabe 01/2023

Wie ein Genussmittel plötzlich in eine politisch heikle Zone geraten kann, zeigt eine Geschichte des Kantonalen Laboratoriums: Von einer Konsumentin wurde die Lebensmittelkontrolle darüber informiert, dass in der Weinabteilung eines Betriebes Wein von den Golanhöhen vertrieben wird. Wein aus dem Anbaugebiet der Golanhöhen? Dagegen ist nichts einzuwenden – würde auf der Flasche nicht der Hinweis prangen «Product of Israel». 

Ein heikler Punkt. Ein unzulässiger dazu. Denn die internationale Gemeinschaft – einschliesslich die Schweiz – hat die von Israel besetzten Gebiete (dazu gehören auch die Golanhöhen) nicht als israelisches Territorium anerkannt. Weswegen der Hinweis auf Israel als Produktionsland für Lebensmittel, die aus diesen Gebieten stammen, nicht zulässig ist.

Über das weitere Vorgehen wird ein anders kantonales Laboratorium entscheiden müssen: Da der Importeur des Weins seinen Sitz nicht im Kanton Bern hat, wurde die Etikette an die Kollegen im zuständigen Kanton weitergeleitet. 

Eine spannende Hintergrundgeschichte zum Thema liefert der SRF-Beitrag «Made in Israel» gilt nicht

Illustration: Thibaut Muller

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