Eine Strategie fürs Homeoffice

Mitte Juni hat der Regierungsrat eine Strategie zur Förderung des Homeoffice verabschiedet. Sie hält die Eckwerte für das Arbeiten von zu Hause aus fest. Homeoffice ist eine freiwillige Arbeitsform. Grundlage ist eine schriftliche Vereinbarung mit der vorgesetzten Person. Grundsätzlich kann bis zur Hälfte des jeweiligen Arbeitspensums im Homeoffice erledigt werden.
Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonsverwaltung arbeiten zurzeit bis auf weiteres im Homeoffice. Schuld ist die Corona-Pandemie. Die Idee des Homeoffice ist jedoch älter. Der Regierungsrat hat schon 2015 die Work-Smart-Charta unterzeichnet, in der er sich zum flexiblen und ortsunabhängigen Arbeiten bekennt.
Positive Erfahrungen in der Pandemie

Während der Corona-Krise hat die Verwaltung positive Erfahrungen mit dieser Arbeitsform gemacht. Deshalb hat der Regierungsrat nun eine Strategie fürs Homeoffice verabschiedet. Sie setzt Leitplanken für diese neue Arbeitsform fest. Homeoffice ist demnach immer freiwillig. Grundlage dazu ist eine schriftliche Vereinbarung mit der vorgesetzten Person. Dazu reicht eine E-Mail, die im Personaldossier hinterlegt wird. Grundsätzlich kann bis zu 50 Prozent des jeweiligen Arbeitspensums im Homeoffice erledigt werden. Die betrieblichen Bedürfnisse haben dabei immer Vorrang. So müssen die Mitarbeitenden auch an ihren fixen Homeoffice-Tagen bei Bedarf für Sitzungen und Besprechungen zur Verfügung vor Ort stehen.
Berufliches und Privates trennen
Homeoffice heisst nicht, dass man in dieser Zeit zu Hause gleichzeitig private Aufgaben erledigen kann – wie zum Beispiel Kinder betreuen. Nur die Arbeitszeit, die effektiv für berufliche Aufgaben aufgewendet wurde, kann in der elektronischen Zeiterfassung erfasst werden. Ein Laptop mit VPN-Zugang zum kantonalen Netz oder eine VDI-Lösung wird den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. Die Nutzung privater Infrastruktur wie zusätzliche Bildschirme und Drucker wird im Rahmen von Homeoffice nicht entschädigt.
Hilfe für die Umsetzung
Für die Umsetzung der Strategie stellt das Personalamt Hilfsmittel in Form einer aktualisierten Weisung, eines Merkblatts mit FAQs sowie einer Checkliste für Vorgesetzte zur Verfügung. Für Vorgesetzte steht zudem ein Schulungsangebot zum Thema «Führen auf Distanz» zur Verfügung.
Noch grösseres Angebot an Midi-actif-Kursen
Die Midi-actif-Kurse werden auch im neuen Semester unter Einhaltung der geltenden Bundes- und Kantonsbestimmungen sowie der Schutzbestimmungen weitergeführt. Gönnen Sie sich eine bewegte Pause und melden Sie sich für einen Midi-actif-Kurs an! Zudem profitieren Sie von neuen Online-Kursen im Pilates, Yoga und Functional Training.

Die verschiedenen Sport- und Bewegungslektionen in der Mittagspause stehen allen Mitarbeitenden der Kantons-, Stadt- und Gemeindeverwaltung offen. Die Kurse finden nach einer kurzen Sommerpause von August bis Dezember 2021 in Aarberg, Bern, Biel, Burgdorf, Interlaken, Langnau, La Neuveville, Münsingen, Thun, Tramelan, Valbirse, Zollikofen und online statt.
Alle bestehenden Kurse werden weitergeführt und neue Kurse angeboten. Neu können auch Online-Kurse besucht werden: In den Sportarten Pilates, Yoga und Functional Training können die Stunden von zu Hause aus live mitverfolgt werden. Zusätzlich werden diese Online-Kurse aufgenommen und sind für die angemeldeten Teilnehmenden bis Semesterende jederzeit verfügbar.
In Bern werden neu Walking, Feldenkrais, Bodyforming und ein Pilates-Kurs im Breitenrainquartier angeboten.
Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter www.be.ch/midi-actif.
Die Anmeldungen sind bis am 14. Juli 2021 offen und werden nach Eingang berücksichtigt. Bei Fragen gibt Ihnen das Kompetenzzentrum Sport gerne Auskunft: midiactif@be.ch oder +41 31 636 05 40 / +41 31 636 07 82.
Nachhaltige Entwicklung – Kursangebot für Mitarbeitende

Auch dieses Jahr bietet das Amt für Umwelt und Energie für Angestellte der Kantonsverwaltung einen Kurs zum Thema Nachhaltige Entwicklung an.
Die Nachhaltige Entwicklung (NE) bezweckt die langfristige Erhaltung unserer Lebensgrundlagen, die Befriedigung der Grundbedürfnisse und eine möglichst gute Lebensqualität für alle heutigen wie auch zukünftigen Generationen. Dies stellt hohe Anforderungen an das Entscheiden und Handeln auf allen staatlichen Ebenen: Es gilt, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern und gleichzeitig die Belastungsgrenzen der natürlichen Systeme und die Begrenztheit der Ressourcen zu respektieren.

Die Stärkung der NE ist ein wichtiges Anliegen des Regierungsrates. Er verlangt, dass Geschäfte von strategischer, gesamtkantonaler Bedeutung einer Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) zu unterziehen sind. Damit bei den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung die Kenntnis der NHB und deren Anwendung in der Praxis steigt, bietet das Amt für Umwelt und Energie den Kurs «Nachhaltigkeitsbeurteilung von Vorhaben» an.
Der Kurs ist für Personen bestimmt, die sich für die Beurteilung von Konzepten, Strategien oder Projekten aus Sicht der NE interessieren. Er wird am 31. August und am 21. September (je ½ Tag) durchgeführt.