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Kurzmitteilungen 06 / 2021

Lohnerhöhungen für das Personal

Für das nächste Jahr stehen 1,2 Prozent der Lohnsumme für Lohnerhöhungen zur Verfügung. Die Mittel werden vollumfänglich für den individuellen Gehaltsaufstieg verwendet.

Gestützt auf die Beschlüsse des Grossen Rates hat der Regierungsrat die konkrete Umsetzung der Lohnmassnahmen per 1. Januar 2022 festgelegt. Trotz der weiterhin herausfordernden finanzpolitischen Aussichten aufgrund der Covid-19-Pandemie ist eine Erhöhung der Lohnsumme um 0,4 Prozent vorgesehen. Zusammen mit den Rotationsgewinnen stehen für Lohnmassnahmen beim Kantonspersonal und bei den Lehrkräften insgesamt 1,2 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung. Rotationsgewinne entstehen, wenn ältere Mitarbeitende austreten und durch jüngere Mitarbeitende mit einem tieferen Gehalt ersetzt werden. Die Gesamtlohnsumme wird dadurch nicht erhöht. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden vollumfänglich für den individuellen Lohnaufstieg eingesetzt.

Leistungsbezogener Lohnaufstieg

Die Mitarbeitenden erhalten den individuellen Gehaltsaufstieg nach ihrer Beurteilung im Mitarbeitergespräch (MAG). Der Regierungsrat verzichtet auf verbindliche Vorgaben für die Zuteilung von Gehaltsstufen und gibt stattdessen den Amtsleitungen die Empfehlung ab, die Mittel insbesondere bei Mitarbeitenden mit Lohnrückständen und guten Beurteilungen einzusetzen. Die Verteilung der Gehaltsstufen erfolgt dezentral durch die Anstellungsbehörden, das heisst, es ist Aufgabe der Amtsleitungen zu entscheiden, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie viele Gehaltsstufen erhalten. Mitarbeitende mit einem automatischen Gehaltsaufstieg (z.B. Richterinnen und Richter) erhalten nächstes Jahr zwei zusätzliche Gehaltsstufen.

Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Lohngleichheitsanalyse 2021

Der Regierungsratsbeschluss zu den Ergebnissen der Lohngleichheitsanalyse 2021 sieht vor, dass die für den Gehaltsaufstieg 2022 zur Verfügung stehenden Mittel auch zur Korrektur von unbegründeten Lohnrückständen verwendet werden sollen. Die Direktionen und die Staatskanzlei wurden dazu aufgefordert, die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse zu analysieren und betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Gehaltsaufstiegs bei der Zuteilung von Gehaltsstufen mit zu berücksichtigen. Damit unterstreicht der Regierungsrat, dass ihm das Thema Lohngleichheit ein wichtiges Anliegen ist.

 

Keine generelle Lohnerhöhung

Auf einen Ausgleich der für das Jahr 2021 erwarteten Jahresteuerung von +0,5 Prozent verzichtet der Regierungsrat. Da im letzten Jahr die Teuerungsentwicklung mit ‒0,7 Prozent negativ ausgefallen ist, besteht über die beiden Jahre betrachtet ein Vorsprung auf die Teuerungsentwicklung. Mit dem Verzicht auf eine generelle Lohnerhöhung können die Mittel vollumfänglich für den individuellen Gehaltsaufstieg eingesetzt werden.

Leicht angepasste Versicherungsabzüge per 1.1.2022

Auf der ersten Lohnabrechnung im neuen Jahr werden Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auch zwei leicht angepasste Versicherungsabzüge vorfinden. Der Beitrag an die Krankentaggeldversicherung erhöht sich von 0,178 Prozent auf 0,185 Prozent. Im Gegenzug reduziert sich Ihr Beitrag an die Nicht-Berufsunfallversicherung von 0,342 Prozent auf 0,339 Prozent.

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