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Kurzmitteilungen 10 / 2024

Generelle Lohnerhöhung für alle

Für das nächste Jahr stehen für Lohnerhöhungen insgesamt 2,3 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung. Davon wird 1 Prozent für den Teuerungsausgleich eingesetzt, 1,3 Prozent für individuelle Lohnerhöhungen.

Für das laufende Jahr erwartet der Bund eine Jahresteuerung von 1,2 Prozent. Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, per 1. Januar 2025 1,0 Prozent der Lohnsumme für den Ausgleich des ansteigenden Preisniveaus einzusetzen. Mit der Gewährung eines Teuerungsausgleichs steigen alle Löhne, auch diejenigen von Mitarbeitenden, die sich bereits im Maximum ihrer Gehaltsklasse befinden und nicht mehr vom individuellen Gehaltsaufstieg profitieren können.

1,3 Prozent für individuellen Lohnaufstieg

Für den individuellen Lohnaufstieg stehen 1,3 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung. Die Kantonsmitarbeitenden erhalten den individuellen Gehaltsaufstieg gemäss ihrer Beurteilung im Mitarbeitergespräch (MAG). Die Verteilung der Gehaltsstufen erfolgt dezentral durch die Anstellungsbehörden. Dabei wird nebst der Leistung auch die individuelle Einstufung der Mitarbeitenden berücksichtigt. Mitarbeitende mit einem automatischen Gehaltsaufstieg (z.B. Richterinnen und Richter) sowie das Reinigungspersonal erhalten nächstes Jahr drei zusätzliche Gehaltsstufen.

Veröffentlicht am: 5.12.2024

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