Seit Mitte Februar dürfen die Kantonsangestellten wieder zurück ins Büro – oder freiwillig einen Teil ihrer Arbeitszeit weiterhin von zu Hause aus arbeiten. Die ersten Monate Erfahrung mit der neuen Homeoffice-Strategie des Kantons zeigen: Der Umgang mit den fliessenden Grenzen von Privat und Beruf ist nicht immer einfach – und zwar für Vorgesetzte wie für Mitarbeitende.

Mitte Februar hob der Bundesrat die Homeoffice-Empfehlung am Arbeitsplatz auf. Der Regierungsrat setzte diese Entscheide umgehend fürs Kantonspersonal um. Seither gelten in der Kantonsverwaltung die üblichen Regeln. Und somit konnte endlich die neue Homeoffice-Strategie des Kantons Bern umgesetzt und gelebt werden. Der Regierungsrat hat sie eigentlich schon im Juni des vergangenen Jahres verabschiedet. Die sich zuspitzende epidemiologische Lage im Herbst und Winter führte dann aber dazu, dass in der Arbeitswelt die Corona-Bestimmungen galten und die Mitarbeitenden zeitweise vor allem von zu Hause aus arbeiten mussten.
Die Theorie und die Praxis
Die Homeoffice-Strategie des Kantons Bern sieht vor, dass Kantonsangestellte grundsätzlich bis zur Hälfte ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus erledigen können. Die Mitarbeitenden vereinbaren mit der vorgesetzten Person die Möglichkeit und den Umfang von Homeoffice. Die betrieblichen Bedürfnisse haben aber immer Vorrang.
So weit die Theorie. Wie sieht es aber nach vier Monaten Praxis mit der neuen Homeoffice-Strategie aus? «Wir bekommen sehr gute Feedbacks», sagt Katja Desimone, Leiterin Abteilung Strategie und Controlling des Personalamts. Und trotzdem: Hie und da stelle sie fest, dass der Umgang mit den fliessenden Grenzen vom Privaten und Beruflichen nicht immer einfach sei – und zwar für die Vorgesetzten wie für die Mitarbeitenden. So gebe es Vorgesetzte, die ihre Mitarbeitenden an ihren freien Tagen zur Teilnahme an Skype-Meetings verpflichteten. Zulässig ist dies aber nur im absoluten Ausnahmefall. Oder Mitarbeitende, die wiederholt spätabends noch arbeiteten. In diesem Fall sollten die Vorgesetzten das Gespräch suchen. Vorgesetzte Personen müssen hier Vorbild sein und beispielsweise möglichst keine Mails spätabends oder am Wochenende verschicken.
Personalrecht gilt auch zu Hause
Dabei sei es doch ganz einfach, sagt Katja Desimone: «Im Homeoffice gelten dieselben Regeln wie im Büro.» Will heissen: Es gelten die üblichen Arbeitszeiten und die Mitarbeitenden haben ein Recht auf die vereinbarten Pausen. Wer von zu Hause aus arbeitet, muss sich organisieren und auch zu seinem Wohlergehen schauen. Das Personalamt hat hierzu ein paar Tipps zusammengestellt. Homeoffice eigne sich aber nicht für alle Mitarbeitenden. Sind sich Vorgesetzte und Angestellte uneinig, können sie anhand einer Checkliste prüfen, ob sich Homeoffice für die Person eignet oder nicht.
Seit Anfang Jahr können die Mitarbeitenden im Zeiterfassungstool Time ihre Arbeitszeit im Homeoffice erfassen. Dies sei wichtig, um verlässliche Angaben zu machen, wie viele Personen jeweils von zu Hause aus arbeiteten, sagt Katja Desimone.
Catherine Arber