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Je früher, desto vorteilhafter


Viele Kantonsmitarbeitende beschäftigen sich erst kurz vor der Pensionierung mit ihrer Pensionskasse. Dabei entgeht ihnen eine Reihe von finanziellen Vorteilen. Eine kleine Übersicht (mit einem Minimum an Zahlen – wir versuchen es!).

Bild: iStock

Jeweils im Mai landet Briefpost im Briefkasten der Kantonsmitarbeitenden. Absenderin ist die Bernische Pensionskasse (BPK), und im Couvert liegt der Versicherungsausweis. Ein Riesenzahlensalat, der jedoch – gewusst wie! – einfach zu lesen ist. Darin steht nämlich nichts weniger als die zukünftigen Leistungen der Versicherten, insbesondere die finanzielle Lage zum Zeitpunkt der Pensionierung. Jedoch: Diese Zahlen scheinen nicht brennend zu interessieren. «Viele Versicherte wenden sich erst an uns, wenn sie bereits das 50. Altersjahr überschritten haben, wenn also die Pensionierung näher rückt», stellt Sabine Nossa, stellvertretende Direktorin der BPK, fest. «Dieser Zeitpunkt ist spät oder gar zu spät, um die Altersleistungen noch durch freiwilliges Sparen oder Einkäufe markant anzuheben oder eine frühzeitige Pensionierung zu finanzieren», sagt sie.

Individuelle Sparmöglichkeiten abklären

Dabei würde es sich lohnen, schon in jüngeren Jahren nebst dem reglementarischen Arbeitnehmerbeitrag auch freiwillige Sparbeiträge (Sparplan +2% oder +5%) einzuzahlen. Alle Versicherten können sich an einen Vorsorgeberater oder eine Vorsorgeberaterin wenden, der ihnen aufzeigt, welche individuellen Sparmöglichkeiten sie haben. Die Versicherten müssen sich bei der BPK melden, wenn sie ein Beratungsgespräch wünschen.

Arbeitgeber übernimmt rund 60 Prozent der Beiträge

Die Pensionskasse ist von Gesetzes wegen verpflichtet, Sparbeiträge zu erheben. Das Bundesgesetz (BVG) sieht vor, dass die Belastung der Sparbeiträge paritätisch ist, das heisst «fifty-fifty»: Die Hälfte zahlt der Arbeitnehmer selber, die andere Hälfte bezahlt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber Kanton Bern bezahlt aber mehr als die Hälfte der Beiträge, nämlich rund 60 Prozent. Die Arbeitnehmenden müssen nur rund 40 Prozent bezahlen. So sieht der Standardplan gemäss Pensionskassenreglement aus. Jede versicherte Person kann daneben freiwillig sparen. So erhöht sie ihre zukünftigen Leistungen und spart erst noch Steuern.

Steuervorteile und lohnender Zinseffekt

BPK-Versicherte haben grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten des freiwilligen Sparens: Sie können zusätzliche freiwillige Sparbeiträge einzahlen von entweder 2 oder 5 Prozent. Oder sie können sich zusätzlich in die Kasse einkaufen. Hier gibt es drei Varianten: 

1. Freiwillige Einkäufe ins Sparguthaben 

2. Vorfinanzierung einer frühzeitigen Pensionierung und 

3. Vorfinanzierung einer Überbrückungsrente

Sabine Nossa hebt zwei Vorteile hervor, die alle Möglichkeiten gemein haben: «Man erhöht so nicht nur seine eigenen Leistungen. Durch die höheren Lohnabzüge wird der Nettolohn kleiner. Und diesen Nettolohn versteuert die versicherte Person.» Das heisst, die versicherte Person bezahlt weniger Steuern, als wenn sie nur gemäss Standardplan spart. Zusammen mit dem Zinseszinseffekt (jedes Jahr werden das Kapital, die neuen Beiträge und die darauf anfallenden Zinsen wiederum verzinst) profitiert die versicherte Person also doppelt. Der Sparplan kann einmal jährlich gewechselt werden.

Simulationstool und Beratungsgespräche

Alles klar? Wahrscheinlich nicht … Falls Sie Ihren Sparplan allenfalls anpassen möchten, können Sie Ihre Möglichkeiten auf Ihrem Vorsorgeausweis ablesen, sich von Ihrem Vorsorgeberater individuell beraten lassen oder sie auf dem Simulationstool selber berechnen. Sie können auf dem Simulationstool der BPK Ihre Situation anschauen und Ihre tatsächliche sowie die mögliche Situation durchdenken. Sie benötigen dazu Ihre Versichertennummer und das Passwort. Diese Angaben finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis, den Sie im Mai per Post erhalten haben.

Sie haben ausserdem die Möglichkeit, sich bei einem persönlichen Gespräch beraten zu lassen. Vereinbaren Sie dazu jederzeit einen Termin mit Ihrem persönlichen Vorsorgeberater.

Es finden zudem regelmässig im Oktober Informationsveranstaltungen statt – dieses Jahr am 25. Oktober 2022 nachmittags im Hotel Kreuz in Bern.

Catherine Arber

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