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Social Media nutzen – aber richtig

Die Nutzung von Social Media ist für viele von uns so alltäglich wie das Zähneputzen. Doch auch wenn Facebook und Co. schon länger Einzug in unser Leben gehalten haben, ist der Umgang damit nicht immer ein Kinderspiel. Worauf Sie im Zusammenhang mit der Arbeitswelt achten sollten und wie Sie beim Arbeitgebermarketing mithelfen können.

Erinnern Sie sich an «Jerusalema»? Der Ohrwurm des südafrikanischen Musikproduzenten Master KG kletterte nicht nur an die Spitze verschiedener Musikcharts, sondern animierte auch zahlreiche Organisationen dazu, an einer sogenannten Challenge mitzumachen. Die Videos von Polizistinnen und Polizisten, Spitalmitarbeitenden oder Geistlichen, die zum Song tanzten, wurden 2021 auf Social Media millionenfach gelikt und geteilt – sie gingen viral. Zu einer Zeit, als die dunklen Wolken der Corona-Pandemie noch immer über den Menschen lasteten, sorgten die Choreografien für heitere Momente und ein Wir-Gefühl. Gleichzeitig verhalfen die Mitarbeitenden ihren Organisationen zu einem guten Image. Polizistinnen und Polizisten, die selbst in Vollmontur gekonnt das Tanzbein schwingen – das brachte unzählige positive Kommentare und viel Lob ein.

Merkblatt mit Regeln und Tipps

Die «Jerusalema-Challenge» zeigt, wie selbstverständlich Social Media heute in der Arbeitswelt genutzt werden. Das Beispiel verdeutlicht aber auch, dass es einiges zu beachten gilt, wenn man sich – sei es als Organisation oder als Einzelperson – auf diesen Online-Kanälen bewegt. So wurde bekannt, dass einzelne Organisationen nachträglich von Warner Music zur Kasse gebeten wurden. Dem US-Konzern gehören nämlich die Rechte des Lieds, und entsprechend fallen bei seiner Verwendung auf Social Media Lizenzgebühren an.

Vor dem Posten sind die Urheberrechte zu klären: Das ist eine der Regeln, die Sie im Merkblatt «Umgang mit Social Media – Regeln und Tipps für Kantonsmitarbeitende» finden. Die Staatskanzlei hat das Dokument erarbeitet und vor kurzem aktualisiert. Nebst den Regeln, die zwingend einzuhalten sind, enthält es verschiedene Tipps für das Verhalten auf Social Media. Allgemein gilt, was auch am Stammtisch oder am Telefon zu beachten ist: Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter sind Sie immer auch Botschafterin und Botschafter des Kantons Bern. In den sozialen Medien ist darauf ein besonderes Augenmerk zu legen, zumal jede Person dort global präsent sein und jederzeit eigene Inhalte verbreiten bzw. die Inhalte anderer teilen, bewerten oder kommentieren kann. Diese sogenannte Many-to-many-Kommunikation und ihre Auswirkungen sind immer noch schwerer fassbar als beispielsweise eine Unterhaltung am Stammtisch. Für Interessierte, die noch mehr zum Umgang mit Social Media erfahren möchten, bietet die Staatskanzlei Ende Januar 2023 einen Kurs an (siehe Kasten).

Mitarbeitende sind glaubwürdige Botschafter

Social Media bzw. die digitalen beruflichen Netzwerke haben in den letzten Jahren gerade bei der Rekrutierung von Fachkräften stark an Bedeutung gewonnen. Dementsprechend ist der Kanton Bern auf LinkedIn, Xing und Kununu präsent. Bewirtschaftet werden diese Kanäle durch den Bereich Personalmarketing & Projekte des Personalamts. «Wir wollen unser positives Image als Arbeitgeber mit attraktiven Anstellungsbedingungen stärken und verbreiten», sagt Martina Beer, Bereichsleiterin Personalmarketing beim Personalamt. Potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten können sich so unkompliziert über die Arbeitskultur und künftige Teammitglieder informieren, «und wir erhalten im Gegenzug mehr passende Bewerbungen». Eine wichtige Rolle spielen dabei die Mitarbeitenden. Sie können als Botschafter mithelfen, authentische Einblicke in den Arbeitsalltag beim Kanton Bern zu gewähren. «Ideen für einen Beitrag sind jederzeit willkommen», sagt Beer.

So können Sie beim Arbeitgebermarketing mitwirken

Es gebe keine Verpflichtung für Kantonsmitarbeitende, ein persönliches Profil in den beruflichen Netzwerken zu erstellen, betont Beer. Von HR-Fachpersonen werde allerdings erwartet, auf LinkedIn aktiv zu sein und das persönliche Profil für die Rekrutierung zu nutzen. Für die Mithilfe beim Arbeitgebermarketing des Kantons Bern gibt Beer folgende Tipps:

  • Folgen Sie dem Kanton auf LinkedIn und Xing
  • Fügen Sie beim eigenen Social-Media-Profil den Kanton als Arbeitgeber hinzu
  • Folgen Sie den Hashtags #GuteArbeitKantonBern und #UnBonTravailCantondeBerne und erwähnen sie diese bei eigenen Beiträgen
  • Teilen und kommentieren Sie Beiträge des Kantons und ergänzen Sie sie mit den Hashtags
  • Teilen und kommentieren Sie Stelleninserate und machen Sie sie so zu persönlichen Jobempfehlungen
  • Teilen und kommentieren Sie Beiträge von Mitarbeitenden
  • Teilen Sie Ihre Ideen für Beiträge auf Social Media mit dem Personalamt. Machen Sie das Personalamt auf spannende Projekte, Anlässe oder Berufsbilder in der eigenen Organisationseinheit aufmerksam. Hinweise an: personalmarketing@be.ch.

Eine Anleitung, wie Sie ein persönliches Social-Media-Profil auf LinkedIn und Xing erstellen, sowie weitere hilfreiche Informationen zum Thema finden Sie im Leitfaden des Personalamts.

Philippe Blatter

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