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Leicht angeschlagen, krank oder kranke Kinder– was nun?

Die Nase läuft, der Hals kratzt – doch der Arbeitswille ist ungebrochen. Soll man sich ausruhen oder nicht? Und wie geht man im Krankheitsfall mit den Möglichkeiten des Homeoffice um? Hier sind einige Informationen, welche die Entscheidung bei Unsicherheiten im Krankheitsfall erleichtern.

Die Grippe hat die Schweiz fest im Griff. Gemäss den Zahlen, die das Bundesamt für Gesundheit Ende Januar veröffentlicht hat, fällt die saisonale Grippewelle in diesem Jahr stärker aus als im Vorjahr. Im Kanton Bern stieg die Zahl der gemeldeten Fälle Mitte Februar immer noch an. Dies macht sich auch beim Personalamt bemerkbar. «Wir erhalten vermehrt Anfragen zu Krankheit- und Abwesenheitsregelungen», sagt Christine Schmidhalter, stellvertretende Abteilungsleiterin Personalentwicklung, Gesundheit und Soziales. «BEinfo» hat ein paar dieser Fragen aufgenommen und liefert die Antworten darauf. 

Nicht richtig fit, aber nicht zu krank zum Arbeiten – was soll ich tun?

In der Regel spürt man selbst gut, wenn man krank ist. Eine richtige Grippe verlegt uns automatisch vom Bürostuhl ins Bett. Doch manchmal gibt es eine Grauzone. Hinzu kommt, dass das Krankheits- und Schmerzempfinden individuell ist. «Die Entscheidung, ob man fähig ist zu arbeiten oder nicht, muss in diesem Fall jede und jeder für sich selbst entscheiden», sagt Schmidhalter. Sie empfiehlt, sich mit der vorgesetzten Person auszutauschen und bei ihr eine Zweitmeinung einzuholen. Gemeinsam lasse sich eine passende Lösung finden. Diese kann beispielsweise darin liegen, das Wichtigste noch zu erledigen, den Arbeitstag anschliessend jedoch zu beenden – auch im Homeoffice. In diesem Fall werden im Time die Arbeitsstunden erfasst und die restlichen Stunden bis zur Erreichung der für den entsprechenden Tag bestehenden Sollarbeitszeit in der Rubrik «Krankheit» erfasst. «Wer krank ist, braucht sich deswegen nicht zu genieren», sagt Schmidhalter. Sich in Ruhe zu erholen und rasch wieder gesund zur Arbeit zurückzukehren, sei besser als sich mit halber Energie durch die Arbeitstage zu schleppen und dafür später umso länger auszufallen.

Muss ich bei Krankheit im Homeoffice arbeiten?

Nein. Wer krank und nicht arbeitsfähig ist, muss selbstverständlich auch im Homeoffice nicht arbeiten. Bei Krankheit gibt es rechtlich keinen Unterschied zwischen Büro und Homeoffice. Spätestens nach dem fünften Arbeitstag muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden (siehe Kasten).

Was mache ich, wenn ich kranke Kinder zuhause habe?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, bezahlten Kurzurlaub zu beziehen, um die erste Pflege eines erkrankten Kindes zu gewährleisten oder die weitere Betreuung zu organisieren. Dafür können bis drei Arbeitstage pro Ereignis bezogen werden, höchstens zehn Tage pro Kalenderjahr. Dieselbe Regelung gilt in gleichem Umfang, wenn andere nahe Familienangehörige plötzlich erkranken. Weitere Informationen zum bezahlten Kurzurlaub finden Sie im Kommentar zu Artikel 156 der Personalverordnung.

Kann ich kranke Kinder im Homeoffice betreuen?

Grundsätzlich dürfen an einem Homeoffice-Tag nicht gleichzeitig Kinder betreut werden. Denn die Arbeitszeit muss – wie im Büro auch – für dienstliche Tätigkeiten eingesetzt werden. «Im Sinn der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und dort, wo Homeoffice betrieblich möglich ist, können Mitarbeitende im Homeoffice für kranke Kinder da sein. Voraussetzung ist, dass dafür keine eigentliche Betreuung nötig ist», sagt Schmidhalter. Kranke Kinder, die schlafen, beeinträchtigen die Arbeit im Homeoffice nicht. Sie appelliert dabei an den gesunden Menschenverstand. «Wichtig sind Transparenz und Absprache mit der Führungsperson.»

Allerdings hätten nicht alle Angestellten die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten und dementsprechend auf diese Art für kranke Kinder zuhause da zu sein, sagt Schmidhalter: «Berufsbedingt sind die Voraussetzungen für Homeoffice unterschiedlich, das ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Ungleichbehandlung.» Mitarbeitende, die nicht im Homeoffice arbeiten können, müssen somit einen bezahlten Kurzurlaub beziehen, wenn sie zuhause kranke Kinder betreuen. Dasselbe gilt für Mitarbeitende, die zwar im Homeoffice arbeiten können, deren kranke Kinder aber eine eigentliche Betreuung benötigen. 

Eine Erkältung ist am Kommen. Soll ich ins Homeoffice, um Ansteckungen zu vermeiden?

Auch hier ist es eine Ermessenssache und es ist wichtig, sich mit der vorgesetzten Person abzusprechen. «Wer Husten und Schnupfen hat, sollte nach Möglichkeit besser zuhause bleiben, als andere anzustecken. Vor allem, wenn man mit vielen Menschen Kontakt hat. Physische Sitzungen sollten demzufolge wenn möglich online durchgeführt werden», sagt Schmidhalter.

Darf ich das Haus nicht mehr verlassen, wenn ich krank bin?

Wer krank ist, muss sich nicht verstecken. «Man darf beispielsweise zur Apotheke gehen, um Medikamente zu holen», sagt Schmidhalter. Auch ein Spaziergang an der frischen Luft liegt drin. Bei einer Grippe kann es bis zu zwei Wochen dauern, bis sich der Körper erholt hat und die Müdigkeit weg ist. Während dieser Zeit sollte man sich Sorge tragen. 

Informationen zur Verbesserung der Gesundheit am Arbeitsplatz:
Betriebliches Gesundheitsmanagement: Aktiv werden, gesund bleiben

Text: Philippe Blatter
Veröffentlicht am 27.2.2025

Arztzeugnis nach dem fünften Arbeitstag

Wer krank ist und nicht arbeiten geht, muss dies ab dem ersten Tag der vorgesetzten Person melden. Spätestens nach dem fünften Arbeitstag, an dem man wegen Krankheit fehlt, muss ein Arztzeugnis eingereicht werden. Bei wiederholt kurzen Krankheitsabsenzen von einem bis fünf Tagen kann das Arztzeugnis schon früher verlangt werden. Fällt man länger aus, sind mindestens monatlich weitere Zeugnisse einzureichen.

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